Die schwere Entscheidung zur Operation
Ob man sich einem Eingriff auf dem Gebiet der plastischen Chirurgie oder einer Schönheitsoperation unterzieht, ist häufig für die Betroffenen eine schwere Entscheidung. Umso schlimmer ist es, wenn das Ergebnis der Operation nicht den Erwartungen entspricht und teilweise sogar ein schlechteres optisches Ergebnis ergibt als vor der Operation bestand. Wir haben teilweise Fälle, bei denen das Ergebnis schlichtweg nur als katastrophal bezeichnet werden kann, da zum Beispiel eingebrachte Brustimplantate wieder entfernt werden müssen oder es zu ganz erheblichen postoperativen Wundheilungsstörungen, Narbenbildung, Sensibilitätsstörungen oder dauerhaften Schmerzzuständen kommt.
Die Zahl der durchgeführten Eingriffe im Bereich der kosmetischen und plastischen Chirurgie ist grundsätzlich eher steigend. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für ästhetische Chirurgie in Krefeld werden pro Jahr durchschnittlich etwa 400.000 derartige Operationen durchgeführt. In unserer Praxis erleben wir im wesentlichen Brustvergrößerungen und -verkleinerungen, Lidstraffung sowie Fettabsaugung und Bauchdeckenstraffung. Hinzu kommen Hals- und Stirnfacelifts sowie Botox-Behandlungen.
Haftung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Aufklärung
Im ersten Schritt muss abgeklärt werden, ob es sich bei der Behandlung um eine rein kosmetische Operation handelt oder ob diese auch medizinisch indiziert ist. Ein Indiz für eine medizinische Indikation der Operation ist es, wenn die gesetzliche Krankenkasse oder auch die private Krankenversicherung die Kosten für die Operation übernimmt.
Handelt es sich um einen rein kosmetischen Eingriff, so sind an die Aufklärung sehr hohe Anforderungen zu stellen. Die Rechtsprechung verlangt eine schonungslose Aufklärung des Patienten vor einer kosmetischen Operation. Für die Schönheitsoperation gelten daher insgesamt verschärfte Anforderungen an Inhalt, Eindringlichkeit und Zeitpunkt der Aufklärung.
Die Aufklärung hat daher nicht nur schonungslos und vollständig zu erfolgen, sondern muss auch rechtzeitig durchgeführt werden. Das OLG Frankfurt hat zum Beispiel mit Urteil vom 11.10.2005 (Aktenzeichen 8 U 47/04) entschieden, dass ein Aufklärungsgespräch am Vorabend einer Schönheitsoperation jedenfalls zu spät ist. Dieses muss grundsätzlich schon bei der Vereinbarung eines Operationstermins geführt werden. Im oben genannten Fall hat das Oberlandesgericht Frankfurt ein Schmerzensgeld von 6.000 € zugesprochen, weil der Eingriff aufgrund der verspäteten Aufklärung ohne wirksame Einwilligung erfolgt ist.
Behandlungsfehler
Neben einer ordnungsgemäßen Aufklärung muss die Schönheitsoperation auch ohne Behandlungsfehler durchgeführt werden. Ein Behandlungsfehler liegt bereits vor, wenn der Operateur an irgendeiner Stelle vom sogenannten „Facharzt-Standard“ abweicht. Bereits hieran sieht man, dass es Sinn ergibt, sich bezüglich derartiger Operationen an einen Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie zu wenden, selbst wenn die Eingriffe teilweise auch von Gynäkologen oder nicht spezialisierten Ärzten durchgeführt werden. Der Begriff „Schönheitschirurg“ ist in Deutschland nicht geschützt.
Behandlungsfehler können in vielfältiger Form auftreten. Das Oberlandesgericht Hamm hat z.B. mit Urteil vom 29.03.2006 (Aktenzeichen 3 U 263/05) einer 36-jährigen Klägerin nach durchgeführter beidseitiger periareolärer Bruststraffung insgesamt 10.000 € Schmerzensgeld zugesprochen, da völlig ungeeignetes Fadenmaterial zum Nähen der Wunde verwendet wurde. In der Praxis begegnen uns schon alleine bei Brustoperationen eine Vielzahl von Fehlern. Teilweise wird die falsche Implantatform gewählt und das Implantat nicht an der richtigen Stelle eingesetzt. Es ist sogar schon vorgekommen, dass zur Beseitigung einer Asymmetrie unterschiedlich große Brustimplantate eingesetzt werden sollten und der Operateur diese verwechselt hat, sodass sich die Asymmetrie noch verstärkt hat. Die Kläger konnten auch schon fünfstellige Schmerzensgeldbeträge durchsetzen, weil nach einer Fettabsaugung am Bauch Tupfer im Operationsbereich vergessen wurden und es hierdurch zu schlimmen Wundheilungsstörungen kam.
Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz
Die Folgen einer misslungenen kosmetischen Operation sind häufig drastisch. Neben langen Wundheilungsstörungen kann es zu Vernarbungen, Asymmetrien, Sensibilitätsstörungen und dauerhaften Schmerzzuständen kommen. Sowohl die physischen als auch die psychischen Beeinträchtigungen der Betroffenen sind erheblich. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes werden all diese Punkte mit einbezogen und von uns geltend gemacht. Über das Schmerzensgeld hinaus müssen aber auch die materiellen Schäden ersetzt werden. Je nach Fallgestaltung handelt es sich hierbei um Fahrtkosten, Heilbehandlungskosten (wobei insbesondere die Kosten von Korrekturoperationen in dieser Fallgestaltung häufig anfallen), aber auch um Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden.
Kompetente Beratung: Fachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt Dr. Lang ist Fachanwalt für Medizinrecht und setzt seit 2005 erfolgreich die Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche der Patienten durch. Er hat auf dem Gebiet der Arzthaftung bereits mehrere hundert Fälle erfolgreich geführt. Wenn Sie daher bei einem kosmetischen Eingriff, bei einer Schönheitsoperation oder bei einer Behandlung auf dem Gebiet der plastischen Chirurgie einen Gesundheitsschaden erlitten haben, scheuen Sie sich nicht, die Kanzlei Steinbock & Partner zu kontaktieren und sich beraten zu lassen.
Sie können uns direkt kontaktieren, um einen persönlichen oder einen telefonischen Termin zu vereinbaren oder uns sonstige Fragen zu stellen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – telefonisch unter 0931 22222 oder per E-Mail an info@steinbock-partner.de. Außerdem bieten wir Ihnen einen kostenlosen Rückrufservice.
Unser Anspruch: Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Wir wissen, dass der Gang zu einem Rechtsanwalt häufig aus einer emotional angespannten Problemsituation heraus erfolgt und in jedem Fall ein hohes Vertrauen erfordert. Dies ist gerade bei Problemen nach Eingriffen auf dem Gebiet der plastischen Chirurgie der Fall. Daher ist es uns wichtig, Ratsuchenden ein Gefühl der Sicherheit zu geben, indem wir ihnen mit unserem fachlichen Know-How und dem notwendigen menschlichen Feingefühl zur Seite stehen. Dies belegen die vielen positiven Erfahrungen und Bewertungen der Menschen, die wir rechtlich begleitet haben.